Das Erstgespräch und so genannte probatorische Sitzungen dienen dazu,

  • sich gegenseitig kennen zu lernen.
  • Ihnen Gelegenheit zu geben, Ihre Probleme darzustellen.
  • abzuklären, ob eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung notwendig ist oder ob eher eine Beratung, andere Behandlungsmöglichkeiten oder ein spezielles Behandlungsangebot sinnvoll erscheinen.
  • sich über die Ziele einer Therapie und über die vorgesehene Behandlung zu verständigen.
  • klarzulegen, ob die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gegeben ist.