Das Erstgespräch und so genannte probatorische Sitzungen dienen dazu,
- sich gegenseitig kennen zu lernen.
- Ihnen Gelegenheit zu geben, Ihre Probleme darzustellen.
- abzuklären, ob eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung notwendig ist oder ob eher eine Beratung, andere Behandlungsmöglichkeiten oder ein spezielles Behandlungsangebot sinnvoll erscheinen.
- sich über die Ziele einer Therapie und über die vorgesehene Behandlung zu verständigen.
-
klarzulegen, ob die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gegeben ist.