Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Sie sind jedoch bewilligungspflichtig. Frühestens nach der Bewilligung kann eine ambulante Psychotherapie beginnen. Es ist auch möglich, die Kosten selbst zu tragen.